Partyservice: Kommt ein Gedeck dazu, werden 19 statt 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig

04-FEB-10

Das Steuerrecht wurde vom Finanzgericht Münster - streng nach dem Buchstaben des Gesetzes - um eine Variante erweitert: Die Umsätze eines Partyservices, der "verzehrfertige Speisen" liefert und dem Kunden Geschirr und Besteck zur Verfügung stellt, unterliegen grundsätzlich dem Umsatzsteuer-Regelsatz von 19 Prozent. Es handelt sich hierbei nicht um eine - mit dem ermäßigten Satz zu besteuernde - "Lieferung von Speisen", da "das Dienstleistungssegment im Sinne einer Bewirtungssituation überwiegt". (AZ: 15 K 2797/04 U)