Computer-Fax: ohne elektronische Signatur nicht zulässig

12-APR-10

Eine vom Finanzamt per Computer-Fax übersandte Einspruchsentscheidung gilt als nicht geschrieben, wenn sie nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Deshalb setzt sie auch keine Klagefrist in Lauf. (Was hier deshalb bedeutsam war, weil der Steuerzahler behauptete, das Fax gar nicht erhalten zu haben, obwohl das Amt einen Sendebericht vorlegen konnte. Das Finanzgericht Köln sah in dem Fax einen "elektronischen Verwaltungsakt", der nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gültig sei.) (FG Köln, 6 K 3931/08)